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| ![]() | Nach Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein, haben auch die Bundesländer Hessen und Hamburg beschlossen, eine Rauchmelderpflicht in ihre Landesbauordnung zu integrieren. In den übrigen Bundesländern wird zur Zeit noch über dieses Gesetz diskutiert, wobei es nur eine Frage der Zeit ist, bis auch hier der Einbau von Rauchmeldern vorgeschrieben wird. In Hamburg hat zum Beispiel der Senat festgelegt: " In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten." Wir bieten Ihnen hierfür Funkvernetzte Rauchmelder an, nur diese bieten eine frühzeitige Meldung. Bei der Bewertung Ihrer persönlichen Risikosituation helfen wir Ihnen gerne ! Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf: info@der-sicherheitsmeister.de | ![]() | ||||||
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